Rechtsprechung
RG, 10.07.1934 - III 32/48/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Über die Zulässigkeit des Rechtswegs nach Art. 131 Abs. 1 Satz 3 RVerf.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 137
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60
Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution
Er möchte dagegen nicht mehr an jener Rechtsprechung festhalten, die zur Art des aus § 839 BGB zu leistenden Schadensersatzes den Grundsatz entwickelt hat, der Anspruch gehe nur auf Geldersatz, allenfalls auf Wertersatz, jedenfalls aber nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung (RGZ 145, 137 [140]; 150, 140; 169, 353 [356]; BGHZ 4, 77 [84]; 4, 302 [310]; 5, 502 [504]; 14, 222 [229]; I ZR 3/56 vom 5. Juli 1957 = NJW 1957, 1597; VI ZR 118/58 vom 12. Dezember 1959 = DÖV 1960, 344). - BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82
Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch …
Schon in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung war anerkannt, daß im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst dem Dienstherrn und den von ihm damit betrauten Beamten Fürsorgepflichten gegenüber dem einzelnen Bewerber obliegen, deren schuldhafte Verletzung einen Anspruch auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens auslösen kann (vgl. RGZ 105, 196, 197; 145, 137, 140; 159, 247, 252). - BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Das Vorliegen einer einem Stellenbewerber gegenüber obliegenden Amtspflicht und die Zulässigkeit des Rechtsweges für Amtshaftungsklagen wegen Unterbleibens einer Anstellung oder einer Beförderung hat das Reichsgericht sets dann anerkannt, wenn der Klageanspruch auf eine Amtshandlung gestützt wird, die nicht den entscheidenden Staatshoheitsakt der Anstellung oder Beförderung selbst betrifft, sondern nur seiner Vorbereitung dient und sich dabei auf einen bestimmten einzelnen Beamten bezieht, wie etwa die Berichterstattung durch einen Vorgesetzten oder die Begutachtung des Gesundheitszustandes durch einen Amtsarzt (RGZ 105, 196 [197]; 145, 137 [140]; Gruchot 71, 422; RGZ 159, 247 [252]). - VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19
Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren
Schon in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung war anerkannt, daß im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst dem Dienstherrn und den von ihm damit betrauten Beamten Fürsorgepflichten gegenüber dem einzelnen Bewerber obliegen, deren schuldhafte Verletzung einen Anspruch auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens auslösen kann (vgl. RGZ 105, 196, 197; 145, 137, 140; 159, 247, 252).